Mehr als 20% aller Menschen in Deutschland sind tätowiert oder gepierct. Dieses Erscheinungsbild wird jedoch bei vielen Arbeitgebern nicht gern gesehen.
Obwohl in Deutschland grundsätzlich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt, dürfen dennoch Arbeitgeber bestimmte Vorgaben an ihre Arbeitnehmer stellen.
Das in Bayern diese Art der persönlichen Entfaltung in Form von Tattoos, großflächigen Tätowierungen und Piercings ein rotes Tuch ist wurde spätestens nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes klar. Aber auch andere Berufsgruppen sehen das äußerliche Erscheinungsbild im Vordergrund.
Ebenso wie die Polizei zählt auch die Armee, also die Bundeswehr zur Exekutiven dieses Landes. Dennoch wird bei den Soldaten kein grundsätzliches Verbot ausgesprochen. So trat mit der „Neue Zentrale Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ eine Regelung in Kraft, die Tattoos und Piercings solange erlaubt, sofern sie den Soldaten nicht behindern und in Uniform dezent abgedeckt sind.
Bei den Haaren wird dies schon strikter: So müssen Soldaten kurze Haarschnitte tragen und der Hemdkragen darf von Haaren nicht berührt werden. Soldatinnen dürfen hingegen etwas längere Haare tragen, solange sie nicht die Augen verdecken. Verboten sind ebenso lange Fingernägel, Nagellacke und auffälliges Make up.
Schade eigentlich, denn eine sexy gepiercte und tätowierte Soldatin, inklusive Pony Schnitt und Pferdeschwanz würde kriegerische Handlungen der Gegenseite schnell zum Erliegen kommen lassen, da sich die gegnerische Seite eher auf die Eroberung der kämpfenden Schönheit besinnen würde.
Wie ist es als Arzt, oder Ärztin? Noch 2004 gab die Bezirksärztekammer Südwürttenberg ein Rundschreiben heraus, mit dem Inhalt, dass selbst junge Patienten und Patientinnen Piercings und Tattoos bei Arzthelfern ablehnen würden. Deswegen wäre ein Verbot vorzuziehen.
Nun gut, 2004 haben „Junge Patienten und Patientinnen“ noch die neue Euro-Währung in Deutsche Mark umgerechnet und der Marktführer bei Handys waren die Finnen. Seit dieser Zeit ist einiges passiert und das nicht nur im Handysegment. Eine aktuelle amerikanische Studie der Firma MINDSCAPE brachte in einer Umfrage zu Tage, dass es mittlerweile niemanden mehr stört wenn der Arzt tätowiert ist.
Dennoch ist in solchen Bereichen immer der hygienische Aspekt zu beachten. So sind bei Desinfektions- & Sterilisationstätigkeiten Piercings, Ringe und lange Fingernägel verboten. Nachvollziehbar!
Wer aber nicht ins Betriebsbild passt wird jedoch schon im Vorfeld aussortiert. Und das mit Rückendeckung des Arbeitsgerichts Darmstadt. Denn dieses entschied 2014 gegen eine Frau, die sich wegen ihres Gewichts diskriminiert fühlte und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt verletzt sah. Auch durch diese Entscheidung wurde ein Grundsatz geschaffen: Unkonventionell aussehen, oder einfach das „falsche“ Gewicht haben führt im ungünstigen Fall zu einer Ablehnung des Bewerbers.
Jedoch spielt die Zeit gegen die ehemaligen Definitionen und Grundsätze. Denn wie Anfangs erwähnt ist bereits 2017 jeder fünfte Deutsche tätowiert. Tendenz: aber sowas von steigend! Vor allem bei Mädels: knapp +20% seinen unter den 24- bis 35-Jährigen 2017 tätowiert gewesen, als noch 2009. Und die 35- bis 44-Jährigen hatten eine Steigerung von +15%.
Das langsame Einlenken von Gerichten und die steigende Anzahl von Klagen dokumentiert eine Geisteswandlung. Und die Branchen müssen darauf reagieren, wenn sie es bevorzugen den Weg des Apfels mitzugehen. Ansonsten bleibt ihnen die finnische Alternative zur Disposition.