ALOHA - bei der Bayerischen Polizei

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Tattoo Polizei Tätowierung

 "Aloha" ist ein schönes Wort. Der hawaiianische Gruß steht für Liebe, Freundlichkeit oder Mitgefühl. Also eigentlich das ideale Tattoo Motiv - doch das sieht die Bayerische Polizei etwas anders.

 

Nun wollte ein bayerischer Polizist ein Tattoo auf dem Unterarm mit eben diesem lebensbejahenden Begriff. Der Polizist war von seinen damaligen Flitterwochen auf Hawaii so euphorisiert, dass dies nun jeder sehen sollte.

Doch der Dienstherr untersagte ihm das.

 

Jetzt ging der lebensfrohe Polizist vor Gericht, um sein Recht auf Hautbemalung durchsetzen, jedoch scheiterte er nun am Bayerischen Verwaltungsgericht - Klage abgewiesen.

 

Doch die Konsequenz dieses Urteils ist nun nicht nur ein sinnlos rasierter Unterarm, sondern hat für alle Polizisten in Bayern Grundsatzcharakter. Soweit aber ist dies erst mal die Sichtweise des Freistaats Bayern.

 

Mehr Freiheit haben die Polizisten in anderen Bundesländern. So zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Hier hatte zunächst der  Dienstherr einem Kandidaten für den gehobenen Polizeidienst eine Absage erteilt. Bedingt durch ein großflächiges Löwenkopf-Tattoo. Der Dienstherr hatte das Argument angeführt "...solche Tätowierungen beeinträchtigten die Legitimation und Autorität von Polizisten." Denn bereits das westfälische Innenministerium hatte großflächige Tattoos als "absoluten Eignungsmangel" eingestuft, da diese Körperkunst beim Tragen der Sommeruniform erkennbar wären.

 

Glücklicherweise hatte der Richter im Verwaltungsgericht Düsseldorf eine andere Meinung und kassierte die Entscheidung, mit der Auflage den Anwärter für das Auswahlverfahren zuzulassen. Interessant wäre nun die Frage, ob der Richter in Düsseldorf eventuell einen großflächigen Kobrakopf unter der Robe trägt und deswegen die Benachteiligung nicht nachvollzieht.

 

Aber auch wenn der Bayerische Richter noch nie eine Tätowiernadel gespürt hat und lieber seinen Schnurrbart zwirbelt, sollte die Polizei und deren Beamte immer aus einem gesunden Verhältnis bestehen, das ein Spiegelbild der Gesellschaft ist.

Hierzu gehören alle Geschlechter-Formen, Religionen und Ethnien. Egal ob jemand homosexuell ist, oder hetrosexuell. Egal ob jemand einen Vollbart trägt, oder lange und gefärbte Haare. Dies ist definitiv kein Merkmal welches prinzipiell für den Polizeidienst disqualifiziert.

 

Kann es sich die Bayerische Polizei leisten, so strikt anhand von äußerlichen Merkmalen auszusortieren, noch bevor die kognitiven und physischen Fähigkeiten des Anwärters und der Anwärterin getestet wurden? In allen Branchen wird geklagt, es gäbe einen Fachkräftemangel - trifft dies etwa nicht auf die Polizei zu?

 

Die Entscheidung sich tätowieren zu lassen ist kein Merkmal welches eine besondere, für den Polizeidienst negative Geisteshaltung darstellt. Ganz im Gegenteil: Man hat eine Entscheidung für das Leben getroffen. Dies ist ein Ausdruck von Entscheidungsstärke und Mut. Man hat die finanziellen Mittel aufgebracht, dies ist ein Zeichen für Zielstrebigkeit und Planung. Und man hat vor Allem die Schmerzen ausgehalten - ein Zeichen von Belastbarkeit und Stressresistenz. Welche dieser Attribute war nochmal für den Polizeidienst ungeeignet?

 

Und hier habe ich abschließend einen Satz, der nicht nur eine ideale Tattoo-Vorlage ist:

 

"Don´t judge a book by its cover!"

 

 

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