Betäubungscreme Tattoo Übersicht

Produkte | Anästhetika

Natürlich gibt es weltweit jede Menge Produkte, die für den Einsatz bei Tätowierungen, Piercings, Permanent Makeup, Haarentfernung, Waxing und bei medizinischen Eingriffen genutzt werden.

 

Gerade im Ausland gibt es einen riesigen Markt an freiverkäuflichen Produkten, die speziell für den Einsatzbereich Tätowierungen entwickelt wurden. In vielen Ländern gibt es gleichzeitig unterschiedliche Regelungen und gesetzliche Vorgaben zu Abgaben von betäubenden Cremes. Deswegen ist hier Vorsicht geboten.

 

Oft enthalten sie Wirkstoffkonzentrationen und -kombinationen, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, da sie die Wirkstoffkonzentrationen von beispielsweise 5% Lidocain bei Weitem übertreffen.  Zudem kannst du nicht mit letzter Sicherheit davon ausgehen, dass tatsächlich die enthaltenen Wirkstoffe enthalten sind und ob es etwaige produktionsbedingte Verunreinigungen gibt.

 

Auch sind die Konzentration und Menge der Wirkstoffe in einigen diesen Produkte oft nirgends verbindlich verifiziert, sodass es zu starken Schwankungen kommen kann und von Tube, Charge und Verkäufer möglicherweise variien kann. Das Risiko einer Überdosis und Vergiftung ist hier gegeben.

 

Egal welche Creme man nutzt, von Alleingängen ist abzuraten. Der eigene Arzt muss in die Pläne eingebunden werden, ebenso der Tätowierer. Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist besonders wichtig. Nimm den Tätowierer mit ins Boot und besprich mit ihm den Einsatz dieser Produkte und Wirkstoffe.

 

Frage nach ob es für ihn OK ist, dass du solche Mittel benutzen willst, denn sollten bei dir während deiner Session Nebenwirkungen auftreten (Allergische Reaktion auf Lidocain und Prilocain) und du im schlimmsten Fall einen Krankenwagen brauchst, sollte er darüber Bescheid wissen.

 

Zudem kann nur der Artist genau einschätzen, ob und wie das Tattoo in seiner Farbintensität, -tiefe und Form beeinträchtigt wird. Wenn er dich dann nicht tätowieren will, so ist dies zu respektieren. Der Tätowierer darf dir übrigens keine Mittel raten, oder gar verabreichen - dies dürfen in Deutschland nur Ärzte und Apotheken.

 

Tut er dies doch, so trägt er die Kosten im Schadensfall. Diese werden natürlich nicht von seiner Berufshaftpflicht abgedeckt. Für den Einsatz der Arzneimittel trägst du ebenso die Verantwortung. Das trifft auch auf einen möglichen Schadensfall zu, bei dem im ungünstigsten Fall die Krankenkasse angefallene Behandlungskosten von dir zurückholt.

 

Hier die Rechtsgrundlage in Deutschland:

 

Gemäß § 294a SGBV sind Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen Komplikationen bei Tätowierungen zu melden. Außerdem besteht bei Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, denn der Arbeitgeber hat nur das normale Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen.